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Gestern hat das Parlament ein Gesetz rund um die Laufzeit von Verträgen, wie Handy, Fitnesstudio oder Streaming beschlossen.
2 Jahre Laufzeit wird weiterhin möglich sein, allerdings muss auch ein Angebot für 1 Jahr mit max. 25% Aufschlag gemacht werden.
Quelle: Parlamentsbeschlüsse: Verbraucher kommen künftig schneller aus Handyverträgen
2 Jahre Laufzeit wird weiterhin möglich sein, allerdings muss auch ein Angebot für 1 Jahr mit max. 25% Aufschlag gemacht werden.
Die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios werden gesetzlich beschränkt, um den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern. Ein entsprechendes Gesetz soll Verbrauchern zudem die Kündigung ihrer Verträge erleichtern. Künftig dürfen Verträge in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist.
Quelle: Parlamentsbeschlüsse: Verbraucher kommen künftig schneller aus Handyverträgen
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