MIUI 11 - spontaner Neustart und Gerätesuche wurde unerwartet beendet

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Ich war damals so schlau und hab mir das Handy auf Amazon angesehen und der günstigste Anbieter war Turbado. Aber bei Turbado selber war das Handy noch mal deutlich günstiger. Und da hab ich dann den Fehler gemacht. Sonst bestelle ich immer bei Amazon und bin was Rückgabe angeht auch noch nie enttäuscht worden. Man lernt halt draus.
 
Was ist denn für eine Scheiße. Ich fall hier gleich vom glauben. Und da steht ja auch das es Egal gewesen wäre ob ich es bei Amazon gekauft hätte. Jetzt kann ich noch ein Jahr warten und dann einen Anwalt einschalten nur das ich das was ich vor 2 Jahren bezahlt habe auch wirklich behalten darf.
Ich weiß gar nicht was ich sagen soll.466€ sind für mich ne Menge Geld. Das ist für mich Betrug. Aber in dem Artikel steht leider nicht was denn NACH welcher Zeit auch immer geschen soll?
Und ein CE Zeichen ist übrigens drauf
 
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sorry,das tut mir echt Leid. 466 Euro werden wohl für jeden viel Geld sein.
 
Aber mal blöde gefragt. Was heißt das denn genau für mich? Da steht was von mieten wenn man runter scrollt. Wenn man oben bleibt und sich ein Handy aussucht und auf bezahlen geht, erscheint das nicht einmal.
Unten steht das man eine Art Miet Zins bezahlt, aber niemals mehr als die anfangs gezahlte Summe. Was heißt das denn für mich?
 
@luetten30 das kann ich dir auch nicht sagen, bis auf die Tatsache, das du keine Garantie hast und das das Unternehmen in England sitzt. Geh nochmal auf die Homepage von denen und lese.
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Das steht auf der Seite der Verbraucherzentrale

Irreführendes Angebot birgt Risiko für Verbraucher
Mieten Verbraucher ein Smartphone bei Turbado, bleibt der Online-Händler Eigentümer davon. Verbraucher müssen ihr Smartphone nach Vertragsende zurückgeben. Ein Weiterverkauf ist nicht möglich. Zudem könnte die Firma Nachzahlungen verlangen, wenn sie den Zustand bei Rückgabe des Geräts als unzureichend empfindet.

Laut den AGB von Turbado darf der Kunde keine eigenen Reparaturen an dem Produkt vornehmen. Zudem muss er einen Schaden unverzüglich anzeigen. Tut er dies nicht, kann Turbado Schadensersatz verlangen. Auch Verbesserungen oder Veränderungen am Smartphone sind dem Mieter gemäß der AGB nicht gestattet. Unter das Verbot könnten auch Softwareupdates fallen. Eine bequeme und vor allem sichere Nutzung des Handys ist dann kaum mehr möglich.
 
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@luetten30 ich würde mit an deiner Stelle noch mal angucken was genau du da für 4xx Euro gekauft hast. Also ob irgendwo was von Abo steht oder sonst was, vielleicht hatten die ja auch normale Verkäufe und die sind damit gar nicht gemeint.
 
Ich habe beim Handy nur ne Rechnung bekommen wo eigentlich gar nichts drauf steht. Ist mehr ein Lieferschein. Aber halt mit Preis und auch der Anschrift in England. Das ist mir auch erst soeben aufgefallen.
 
Kleiner Tipp von mir: Anstatt nur herum zu rätseln, solltest du mal die AGB lesen. Darin wirst du finden können was für ein Vertragsverhältnis du mit denen hast.
 
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Ich muss diese Woche sehr lange arbeiten und habe keine Zeit. Aber nächste Woche rufe ich dort mal an und lasse mich ausführlich informieren. Herum rätseln würde ich das hier auch nicht nennen. Sondern ehr eine leichte Art von Betrug. Denn auch wenn man heute dort ein Handy bestellt steht dort gar nichts von mieten. Nur wenn man auf der Homepage runterscrollt. Die Handys stehen aber alle oben. Umsonst sind sie ja auch nicht ermahnt und auch verklagt worden.
Ich werde hier auf jeden Fall weiter informieren.
 
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@luetten30 Sorry aber was denkst du worüber die dich informieren?? Fakt ist, dass du mit der Bestellung des Handy´s einen Mitvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen hast. Im Bestellvorgang hast du bestätigt die AGB gelesen zu haben und hast bestätigt, dass du mit denen einverstanden bist. Somit liegt keine Rechtsgrundlage für Betrug vor. Merke: Unwissenheit schützt nicht vor Bestrafung. Hättest du die AGB vorher gelesen so hättest du nie auf den Bestell Buttom gedrückt. Hier mal ein Auszug der ersten Zeilen der AGB´s:


Stand: 01.10.2014

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die TEULTD Ltd, 77A Shenley Road, Suite 2, First Floor, Kenwood House, Borehamwood, WD6 1AG, England (nachfolgend bezeichnet als “TEULTD”) bietet Kunden die Möglichkeit, über bestimmte Produkte Mietverträge abzuschließen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als “AGB”) regeln die Rechte und Pflichten von TEULTD und seinen Kunden in Bezug auf einen solchen Mietvertrag.

1.2 Die AGB sind jederzeit für Kunden über die Webseite abrufbar. Da diese AGB wichtige Rechte und Pflichten beim Abschluss von Mietverträgen festlegen, sollte sich jeder Kunde diese AGB aufmerksam durchlesen.

1.3 Jeder Kunde muss diesen AGB zustimmen, bevor ein Mietvertrag mit TEULTD geschlossen werden kann.

1.4 Mietverträge, die auf Grundlage dieser AGB abgeschlossen werden, stellen gesonderte Vereinbarungen zu den Nutzungsverträgen dar, die Nutzer der Webseite unter der URL „www.turbado.de“ abschließen können, wenn sie sich dort registrieren. Mit Abgabe der Bestellung erfolgt jedoch automatisch auch eine Registrierung des Kunden auf der Webseite, sofern der Nutzer zuvor noch kein Benutzerkonto bei TEULTD hatte.

4. VERTRAGSSCHLUSS

4.1 Die Darstellung der Produkte auf der Webseite stellt lediglich eine Aufforderung zur Bestellung und noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.

4.2 Der Kunde gibt im Bestellformular die folgenden Daten an:

  • Informationen zur Identität des Kunden (Vorname und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und die Versandanschrift, falls diese von der Adresse des Kunden abweicht;
  • Die Produktauswahl des Kunden;
  • Die gewählte Zahlungsmethode;
  • Die Erklärung des Kunden, dass seine Angaben der Wahrheit entsprechen.
Im Bestellformular kann zudem die Möglichkeit bestehen, weitere Informationen anzugeben, die der Kunde freiwillig bereitstellen kann;

4.3 Mit dem Absenden des vollständig ausgefüllten Bestellformulars und dem Klick auf den Button „Kostenpflichtig bestellen“ übermittelt der Nutzer TEULTD ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages über das von ihm im Bestellprozess ausgewählte Produkt.

4.4 Im Anschluss an die Angebotsabgabe versendet TEULTD automatisch eine Bestätigung per E-Mail über den Erhalt und den Inhalt des Angebotes, welche die Annahme dieses Angebotes darstellt.

4.5 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, seine angegebenen Informationen vor Abgabe seiner Bestellung auf deren Richtigkeit zu prüfen. Eingabefehler kann der Kunde im Rahmen des Bestellprozesses erkennen und direkt auf der Webseite berichtigen.

4.7 Der bzw. ein Vertragstext wird von TEULTD nicht als solcher gespeichert



Für dich sollte sich die Frage stellen wie du am besten aus der Sache heraus kommst. Begründung: weitere Kosten, wenn es in deinem Besitz bleibt. Für die ersten 6 Monate in deinem Besitz, werden 60% des Produktwertes berechnet. Produktwert, ist hierbei nicht das was du bezahlt hast. Jede weiteren 6 Monate 20% des Produktwertes. Ich mache mal eine Beispiel Rechnung für dich. Produktwert war angenommen 500 Euro. In den ersten 6 Monaten werden hiervon 60% für die Überlassung des Handys berechnet. Ergo, hast du das Handy 5 Monate, kündigst und schickst es zurück ohne Schäden werden 300 Euro plus 1 Cent Zins dir in Rechnung gestellt die mit der bereits geleisteten Sicherheitszahlung verrechnet werden. Für jede weiteren angefangenen 6 Monate kommen 20% von 500Euro, also 100 Euro hinzu. Du kannst davon ausgehen, dass wenn deine Sicherheitsleistung aufgebraucht ist, weitere Kosten auf dich zu kommen.
 
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Mein lieber Scholli, was es nicht alles gibt... Deswegen immer zum Händler deines Vertrauens gehen, selbst wenn dieser etwas teurer ist.
Ich bestelle immer direkt bei Amazon oder gehe zum MM oder Saturn. Ich hatte einmal was bei ebay gekauft und wurde verarscht, aber schon 12 Jahre her.
 
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Die waren günstigster Anbieter bei Amazon. Nur auf ihrer Homepage halt nochmal 20 Euro günstiger. Also nur auf Amazone setzen hätte da auch nicht geholfen.
Und ich sprach von "leichten" Betrug. Weil es eine Verschleierung des Mietverhältnisses ist. das sieht die Verbraucherzentrale ja auch so.
Auf Ihrer Hompage steht ja das man niemals mehr Zahl als die Hinterlegte Gebühr. Man könne höchstens Geld zurück bekommen. Und das werde ich erfragen und natürlich werde ich dann auch sehen wie ich aus dem Vertrag heraus komme.
Es ist klar das ich die AGBs nicht gut genug gelesen habe. Ich finde es aber auch mehr als Grenz wertig einen unterschied zwischen „Kostenpflichtig bestellen“ und "kaufen" zu machen. Denn das war der Punkt den ich übersehen habe.
Ich werde hier auf jeden Fall über die Sache weiter berichten.
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Nur mal ein kleines beispiel: Wenn ich dieses Angebot kaufe: Xiaomi Redmi Note 7 6, 3 Zoll Smartphone Dual SIM Global Version Android 9.0 (Pie):Amazon.de:Elektronik

Wer sieht da den Fehler? Ich denke niemand. Und genau das nenne ich dann leichten Betrug. Da wird sich niemand etwas durchlesen. Ist halt Amazon. Oder aber auch nicht.
 
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Der Button sollte auf jetzt mieten geändert werden.
Ehrlich gesagt ist es auf den ersten Blick nicht ersichtlich daß es sich um ein Mietangebot handelt.
Ich möchte nicht wissen wie viele Personen davon betroffen sind.
 
@luetten30 Wenn du dieses Angebot bei Amazon kaufst, ist es ein ganz normaler Kauf, der auch über den Käuferschutz von Amazon abgedeckt wird. Einen Fehler finde ich da nicht. Die schlimme Stelle kommt nur, wenn man das nicht über Amazon kauft, sondern über den Shop auf der eigenen Seite des Händlers. Grundsätzlich kaufe ich bei Amazon aber nur, wenn auch "Verkauf und Versand von Amazon" dort steht. Nur bei Kleinkram wie Schutzhüllen oder Kabeln ist mir das egal. Da kann es auch mal ein China Händer mit "Versand durch Amazon" sein. Alles andere, also wenn nur ein anderer Händler verkauft und versendet, mache ich nicht mit.
 
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@thunder43 das stimmt so nicht, leider. Amazon müsste solche schwarzen Schafe sofort eliminieren. Der Käuferschutz bringt dir hier nichts. Hier mal der Käuferschutz:
Die Amazon A-bis-z-Garantie schützt Sie, wenn Sie Artikel, verkauft und versandt von Marketplace-Verkäufern, einkaufen. Die Amazon A-bis-z-Garantie deckt Zustand und rechtzeitige Lieferung des gekauften Artikels ab. Sollte es zu Problemen kommen, können Sie sich an unser Team wenden und wir überprüfen, ob eine Erstattung möglich ist.

Wer nicht zu faul ist zum lesen klickt bei über 400 Euro erstmal auf den Verkäufer der Link ist ja auf der Seite. Danach sieht man genau wo der Standort ist. Und wenn man dann, aus Vorsicht heraus auf "Geschäftsbedingungen und Hilfe" klickt kommt folgender Text:

Bei Fragen zu einer Belastung Ihrer Kreditkarte oder einer Abbuchung von Ihrem Bankkonto, wenden Sie sich an Amazon.de. Informationen dazu, wie Sie eine Bestellung aufgeben können, finden Sie in den Hilfeseiten des Amazon-Kundenservice.
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2018
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die TEULTD Ltd, 77A Shenley Road, Suite 2, First Floor, Kenwood House, Borehamwood, WD6 1AG, England (nachfolgend bezeichnet als “TEULTD”) bietet Kunden die Möglichkeit, Bestellungen über Amazon auszuführen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als “AGB”) regeln die Rechte und Pflichten von TEULTD und seinen Kunden in Bezug auf solche Bestellungen.
1.2 Die AGB sind jederzeit für Kunden über die Webseite von Turbado abrufbar. Da diese AGB wichtige Rechte und Pflichten beim Abschluss von Mietverträgen festlegen, sollte sich jeder Kunde diese AGB aufmerksam durchlesen.

Jede weitere Diskussion über hätte und wenn ist überflüssig, es schürt nur weiter den Frust beim betroffenen User. Weil die Möglichkeit sich vorher schlau zu machen war gegeben, also ist es, so hart es auch klingt, ein Selbstverschulden, woraus man ja durchaus lernen kann. Ich persönlich hätte dort nie Bestellt, nicht weil ich mehr gelesen hätte sondern eher die eigene Erfahrung, dass es sich nicht lohnt wegen ein paar Euro auf eine Garantie zu verzichten.




 
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Also um das Thema hier mal zu beenden.
@Firedance1961 Ich bin, auch wenn es um mehr als 400 @ geht nicht "zu faul" zum lesen.Ich finde die art in der hier teilweise geschrieben wird nicht sehr entgegenkommend. Normalerweise wird einem in diesem Forum immer sehr gut geholfen und der Hinweis der in die Richtung geht, wer zu faul ist, ist selber schuld und man kann ja auch draus lernen halte ich für mehr als überflüssig.

Aber kurz ein letztes mal zum Thema:
Ich habe Heute dort angerufen. Ich werde niemals eine weitere Rechnung bekommen und ich kann mein Handy verschenken oder auch verkaufen wenn ich das möchte. Das steht so in Absatz 11 der AGBs. Ich habe das Telefonat im Einverständniss aufgezeichnet. Außerdem wurde mir gesagt das ich mich nochmals schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen kann um alles auch nochmals schriftlich zu bekommen.

Also habe ich dann folgendes schriftlich erhalten:
***** ****** (Support)
23. Jan., 13:35 CET
Sehr geehrter Herr ********,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie müssen nicht mehr als Ihre gezahlten 466 € bezahlen.
Es handelt sich um eine ganz normale Bestellung.
Wir bieten Ihnen einige zusätzlichen Services an, Sie können z. B. das Gerät auch nach längerer Zeit zurückschicken und Sie bekommen anteilig Geld zurück. Das ist aber nur eine Möglichkeit, Sie müssen es nicht in Anspruch nehmen.
Weitere Kosten gibt es in keinem Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Turbado Kundenservice

Vielleicht ließt ja einer hier mit dem dieser Text auch gefallen könnte. Dann hätte sich die Diskussion wenigstens gelohnt.

Ich kehr nun zum eigentlichen Thema zurück und kann hier nur sagen, das mein Handy sich seit Neujahr nicht mehr selbststandig neu gestartet hat.
 
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@luetten30 ich nehme deine Antwort mit befremden zur Kenntnis. Ich kann mich nicht daran erinnern dich persönlich angesprochen zu haben gerade in Bezug auf das lesen. Lese dir nochmal alle Post`s in Ruhe durch. Dann wirst du feststellen wer hier deine Erwartungen, die du ans Forum stellst, erfüllt hat. In diesem Sinne.....
 
Ich glaube das ich der einzige hier bin der über 400€ an diese Firma bezahlt hat ( zumindest hier in diesem Gespräch).
Entschuldige das ich das dann auch auf mich beziehe. Aber Stein drauf. Ich hab draus gelernt nur das bringt einen weiter.
 
@luetten30 Ich kann dir nur Empfehlen die AGB´s komplett zu lesen und eventuell sich eine Beratung holen von einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht. Das Gerät geht demnach nur in dein Eigentum über wenn TEULTD das Mietverhältnis kündigt. Dein Vertragspartner ist TEULTD mit Sitz in England. Turbado ist hier nur für den Service und die Auslieferung der Bestellung zuständig.Hier mal der Absatz 11 wovon du geschrieben hast. Das wichtige habe ich rot makiert:

11. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

11.1 Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

11.2 Der Mietvertrag kann vom Kunden mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende eines Kalendermonats, von TEULTD mit einer Frist von 28 Tagen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.

11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder der Schuldner die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung nach einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder auf Grund anderer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für den Gläubiger wesentlich ist. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

11.4 Kündigungserklärungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.

11.5 Vorbehaltlich des Ausübens der Option nach Ziffer 11.7 hat der Kunde TEULTD die Mietsache zum Ende des Mietvertrages zurückzugeben. Nach Rückgabe der Mietsache rechnet TEULTD gegenüber dem Kunden den fälligen Mietzins ab und verrechnet diesen mit der Mietsicherheit. Der danach verbleibender Mietsicherheit-Betrag wird nach Wahl des Kunden entweder an den Kunden überwiesen oder, sollte sich der Kunde entscheiden, ein anderes Gerät von TEULTD zu mieten, auf die für das neue Gerät fällig werdende Mietsicherheit angerechnet. Falls noch nicht erfolgt, muss der Kunde für eine Überweisung des Betrages eine Bankverbindung bei einer in Deutschland ansässigen Bank angeben.

11.6 Für die Berechnung des Mietzinses und damit des für die Rücküberweisung oder die Anrechnung nach Ziffer 11.5 verbleibenden Mietsicherheit-Betrages nach erfolgter Kündigung gilt Folgendes:

11.6.1. Hat der Kunde die ordentliche Kündigung erklärt, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des festen Anteiles der Miete sowie der vereinbarten Staffelung des variablen Anteils der Miete.

11.6.2. Hat TEULTD die ordentliche Kündigung erklärt, erfolgt die Berechnung grundsätzlich ebenfalls auf der Grundlage des festen Anteiles der Miete sowie der vereinbarten Staffelung des variablen Anteils der Miete. Jedoch wird TEULTD den variablen Teil des Mietzinses in diesem Fall abhängig vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung anteilig verringern, wenn und soweit die Kündigung vor dem Erreichen eines Schwellenmonats (12., 24., 36., 48., 60., 72., 84., 96., 108. und 120. Monat des Mietvertrages) wirksam wird. Der Überweisungs- bzw. Anrechnungsbetrag wird so in den meisten Fällen gegenüber der vereinbarten Staffelung erhöht, um dem Umstand gerecht zu werden, das TEULTD sich zur Kündigung entschlossen hat.

11.6.3. Hat der Kunde wirksam die außerordentliche Kündigung erklärt und entstammt der Kündigungsgrund nicht der Sphäre von TEULTD, gilt Ziffer 11.6.1 entsprechend. Hat der Kunde wirksam die außerordentliche Kündigung erklärt und hat TEULTD den Kündigungsgrund zu vertreten, gilt Ziffer 11.6.2 entsprechend.

11.6.4. Hat TEULTD wirksam die außerordentliche Kündigung erklärt, gilt Ziffer 11.6.1 mit der Maßgabe, dass TEULTD darüber hinaus den Mietzins berechnen kann, auf den TEULTD Anspruch gehabt hätte, wenn den Vertrag bis zu dem Zeitpunkt fortbestanden hätte, zu dem der Kunde den Vertrag hätte frühestmöglich ordentlich kündigen können.

11.7 Der Kunde ist berechtigt, nach einer durch TEULTD erklärten Kündigung anstelle der Rückgabe der Mietsache die Mietsache zu seinem Eigentum zu erwerben (einseitige Kaufoption). Für das Ausüben der Kaufoption ist eine entsprechende Erklärung in Textform erforderlich. Der Kaufpreis entspricht dem Betrag, den der Kunde bei Rückgabe der Mietsache gemäß Ziffer 11.6.1 überwiesen erhalten hätte. Übt der Kunde die Kaufoption aus, wird er ohne weiteren Rechtsakt Eigentümer; TEULTD behält in diesem Fall die gesamte Mietsicherheit ein.

Und das ist der Oberhammer in den AGB´s

16.4 Es gilt ausschließlich slowakisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Dies gilt auch im Fall des grenzüberschreitenden Bestell- und Lieferverkehrs. Ist der Kunde ein Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.
 
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