Wer gibt sein iPhone 17 Pro (Max) zurück/storniert es und warum?

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NikeTec25 schrieb:
@Bambule03 hart wirds wenn man all diese Präferenzen vereint 😅
dann ist man(n) wohl hart an der Privatinsolvenz
 
Oder man(n) macht alles richtig
 
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Ich habe jetzt paar Beiträge gelesen und in keinem steht der Grund warum man das gerät zurückschicken möchte.
 
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Also meins geht auch weg, aber erst nächstes Jahr wenn ich das 18er habe🤗
 
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@The_Rock01 ja dann erzähl doch mal…
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@Droid89 ich auch nicht . Nur schade dass wegen so einer Sinnlosbestellung andere auf ihre warten müssen und im schlimmsten Fall noch irgendwelche angegrabschten zerkratzten Retouren nach Haus bekommen.
 
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@NikeTec25 das hingegen ist mir egal bzw. von Apple schlecht gelöst. Er/Sie schrieb ja nicht, dass das der Hauptgrund ist.
 
@NikeTec25
Wieso sinnlos? Kann man doch nicht vorher wissen, ob man mit dem Teil zufrieden ist.
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NikeTec25 schrieb:
Das geht ja hoffentlich nicht so schnell.
 
Regentanz schrieb:
@NikeTec25
Wieso sinnlos? Kann man doch nicht vorher wissen, ob man mit dem Teil zufrieden ist.

Wie kommst du eigentlich darauf dass du ein Gerät komplett testen darfst und nur bezahlen musst, wenn es dir gefällt?

Schonmal einen PKW gekauft? Da darfst du maximal ne Probefahrt machen und dann musst du dich entscheiden. Da weißt du auch nicht ob du nach weiterer Nutzung wirklich zufrieden sein willst.

Diese Erwartungshaltung ist leider ein großes Problem für den Einzelhandel geworden. Das Gesetzliche Wiederrufsrecht ist NICHT dafür dar Geräte beliebig durchzutesten. Wer es dennoch tut, sollte viel Härter von den Händlern abkassiert werden.

Auspacken, Anfassen. Mal kurz in Betrieb nehmen. Fertig. Was ich halt im Laden auch machen kann.
 
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FlorianZ schrieb:
Wie kommst du eigentlich darauf dass du ein Gerät komplett testen darfst und nur bezahlen musst, wenn es dir gefällt?
Weil es gesetzlicn geregelt ist bei Internet-Käufen? Das garantiert innerhalb der EU 14 Tage Rückgaberecht.

FlorianZ schrieb:
Schonmal einen PKW gekauft?
Nicht online. Das ist der Unterschied. Gilt auch für Handys.
 
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Nein, es ist nicht so geregelt. Es ist sogar so geregelt das der Händler dir problemlos Abzüge berechnen darf wenn du das Gerät übermäßig genutzt hast. Du hast keinen Anspruch ein Gerät kostenlos beliebig und intensiv testen zu dürfen und dann zu retournieren.

Fakten:

Wertersatzpflicht (§ 357a BGB)

  • § 357a BGB regelt, dass ein Verbraucher Wertersatz leisten muss, wenn ein Wertverlust der Ware entstanden ist aufgrund eines Umgangs, der nicht notwendig war zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware. Außerdem muss der Händler Verbraucher korrekt über das Widerrufsrecht informiert haben.
  • Das heißt: Wenn jemand das Gerät nur so benutzt, wie es nötig ist, um zu sehen, ob es funktioniert und wie es ist (das sogenannte „Prüfen“), dann gibt es grundsätzlich keinen Wertersatz. Ein darüber hinausgehender Gebrauch kann Wertersatzpflicht auslösen.

Was heißt „übermäßige Nutzung“?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Arten der Nutzung:
  1. Die notwendige Prüfung: Was ein Kunde tun darf, um festzustellen, ob die Ware funktioniert und den Erwartungen entspricht (z. B. ausprobieren, testen, tiefer prüfen).
  2. Nutzung, die darüber hinausgeht: Wenn das Gerät schon in „vollständiger“ oder intensiver Weise genutzt oder betrieben wurde, als es nötig wäre zur Prüfung, und dabei Verschleiß oder Wertminderung eintritt. Solche Fälle können Wertersatzpflicht auslösen.
 
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@FlorianZ
Die Rückgabefrist ist selbstverständlich geregelt. Ich nehme an, das weißt du auch.
Wenn du das Teil beschädigst ist ein anderes Thema. Davon schreibt hier niemand.
 
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Einfach nochmal meinen Kommentar lesen. Hab was Hinzugefügt. Es ist so wie ich sage. Im Gesetz nachzulesen. Da gibts nix zu diskutieren. Ob dir das nun gefällt oder nicht spielt keine Rolle.
 
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@FlorianZ
Niemand schreibt hier, dass er ein beschädigtes Gerät zurück geben will.
Und damit gelten die gesetzlichen 14 Tage.
 
Niemand spricht von Beschädigen. Du darfst "prüfen" aber nicht "ausgiebig testen". Fakt. Steht im Gesetz. Es gibt Rechtssprechung dazu. Akzeptiere das endlich, da gibts nix zu diskutieren.

Warum zum Teufel hab ich mir überhaupt Inhalt von der Ignorierliste anzeigen lassen? Es ist vergebene Mühe mit dir.
 
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Du verstehst nicht das Prüfen eben nicht "2 Wochen benutzen" bedeutet. Siehe Rechtssprechung.
Aber lassen wir das. Dir ist nicht zu helfen. Du ignorierst einfach alles was Faktisch Gesetzlich geregelt ist, und wozu es sogar Gerichtsurteile gibt.
 
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FlorianZ schrieb:
Du verstehst nicht das Prüfen eben nicht "2 Wochen benutzen" ist.
Lies den Gesetzestext oder lass es.
 
Könntet ihr das bitte per PN besprechen?

Ich würde gerne die Gründe der Rückgaben hier lesen und mich nicht mit Gesetzen etc. auseinander setzen zu müssen.

Danke
 
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@Regentanz komplett sinnlos .
Man weiß doch vorher ob es einem zu teuer ist
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@Droid89 mich wurmt Punkt 1 . Die Feststellung dass es zu teuer ist
 
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NikeTec25 schrieb:
@Regentanz komplett sinnlos .
Man weiß doch vorher ob es einem zu teuer ist
Ich weiß vorher nicht immer, ob mir ein Gerät das Geld wert ist oder ob es mir für das Gebotene doch zu teuer ist.
Wenn du das immer ohne Prüfung weißt, okay.
 
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