Warum hat das 1&1 Netz einen schlechten Ruf wenn Vodafone auf Platz 2 ist?

  • 132 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Mit allen seinen Einschränkungen. 🤷🏼‍♂️
 
laazaruslong schrieb:
Es kommt drauf an, wenn du einen Browser benutzt der automatisch die Desktopversion der Webseite anzeigt und nichts verschleiert...
Dann hätte GMX/1&1 den nächsten Richter am Hals. Der Abschluss des Vertrages geht nämlich über einen Klick in der GMX Mailapp und landet im Browser des Mobilgeräts. :)

Deine Ansicht hat zwar etwas für sich, riecht aber leicht abgestanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Daichink
Aber nur wenn auch jemand klagt.
Habe keine Apps von 1u1 und kann nicht nachgucken.
Aber ist ja auch egal. Ne eMail und gut ist.
 
yarali schrieb:
Jetzt mal ganz was verrücktes, könnte Vodafone einfach bei uns im Dorf aktuell wegen der 5G Umstellung massive Störungen haben?
Die Anzeige der Funkmasten und das Funkband spielen bei Vodafone Ringelpiez und der Downlink hat ein Bruchteil der Rate des Uplinks. Und das auch schon gestern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe die OT Beiträge zu Facebook entfernt.
Also zumindest grob sollten wir auch auf Seite 7 beim Thema bleiben.
 
  • Danke
Reaktionen: Daichink, laazaruslong, yarali und 3 andere
Hier die Rückmeldung zu meine Beschwerde.
Ich wundere mich immer wieder was alles in den AGB enthalten ist.
Ich warte noch, aber würde bei dauerhaften Problemen im Dorf zum Anwalt gehen.

Jetzt mal schauen

Screenshot_20250925-154658_Aqua Mail.png
 
  • Danke
Reaktionen: mpp2023
yarali schrieb:
Ich wundere mich immer wieder was alles in den AGB enthalten ist.
ist ja durchaus richtig so.
Allerdings hat 1&1 ja einseitig den Netzbetreiber im Laufenden Vertrag gewechselt.
 
  • Danke
Reaktionen: Daichink und mpp2023
@yarali @maik005 Dass 1&1 nicht gleich einknicken wird, war ja klar. Ich würde mit Verweis auf § 57 TKG antworten, dass Du den Vertrag bewusst unter sorgfältiger Auswahl des Betreibernetzes und der Empfangssituation zu Hause abgeschlossen hast und dass 1&1 jetzt den Netzbetreiber eigenständig und ohne Rücksprache mit Dir geändert hat. Du solltest zum Anwalt gehen und im die Situation schildern und diesen Thread zeigen.

Wie lange geht Dein Vertrag eigentlich noch. Wann hast Du ihn zuletzt aktiv verlängert?

Aus genau diesem Grund und weil soviel Bewegung im Mobilfunksektor ist, schließe ich keine Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat mehr ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: prx und Daichink
mpp2023 schrieb:
Du solltest zum Anwalt gehen und im die Situation schildern und diesen Thread zeigen.
Wenn man Rechtsschutz hat, kann man das machen. Nur sollte man sich da auch die Frage stellen: was kostet der Vertrag bis Vertragsende und wie lange kann ich ihn nicht nutzen (kann ja auch zu Verbesserungen kommen)
mpp2023 schrieb:
Naja, ändert sich doch eigentlich immer nur graduell: bisschen mehr GB, vllt. etwas günstiger...
Beiträge automatisch zusammengeführt:

maik005 schrieb:
Allerdings hat 1&1 ja einseitig den Netzbetreiber im Laufenden Vertrag gewechselt.
Und wenn die Telekom/o2 whoever den Masten abbaut und 500m weiter neu einschaltet, dann ist das auch ein Kündigungsgrund?
Das Thema ist doch so alt wie der Mobilfunkvertrag und wenn man da leicht rauskommen würde, dann würde der Weg z.B. bei der Verbraucherschützern schon stehen. Versuchen sollte man es, aber das wird länger dauern/ ggf. mit Kosten verbunden sein
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Chefingenieur
@Chefingenieur Wow, was für ein Link! Vielen Dank, Chefingenieur! Die zweite Antwort ist gut ausgearbeitet, finde ich.
 
Leider weiß man nicht wie es ausgegangen ist.
 
  • Danke
Reaktionen: mpp2023 und Melkor
@Chefingenieur Ja, das wüsste ich auch zu gerne.

@yarali
1. Wann hast Du Deinen Vertrag zuletzt aktiv verlängert? Also, ein Tarifupgrade gemacht oder einen Bonus für eine Vertragsverlängerung bekommen?

2. Wann kam das erste Schreiben mit der Ankündigung und wann die neue SIM-Karte? Wurde da die Frist gemäß §57 TKG verletzt? ("Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen Endnutzer mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Vertragsänderung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten:
1.den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und
2.ein bestehendes Kündigungsrecht des Endnutzers nach Absatz 1 Satz 1 bis 3.")

3. Funktioniert die 1&1 SIM-Karte denn in der Stadt oder an einem anderen Ort einwandfrei?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten