Installation einiger Apps beim Galaxy S25 Ultra nicht möglich

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@Klaus986 Zum Glück bist du kein Richter. 😇 so viel Unsinn geschrieben, dass man da gar nicht weiter eingehen will.
 
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@Pandybaer Na dann... 😂 Wenn du mal ein neues Handy brauchst, kannst du dich gerne bei mir melden. Hab auch immer die passende Rechnung dazu. 👍🏻
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@Pandybaer § 263 StGB - Einzelnorm

§ 14b UStG - Einzelnorm

Könntest du mir jetzt dein Problem mit meinen Aussagen konkret benennen oder bleibt es bei pauschalen Aussagen, die man nicht ernst nehmen kann?
 
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@Klaus986

Dein Problem ist, dass Deine Vorstellungskraft recht ausgeprägt ist. Doch vor Gericht zählt nicht, was Du Dir vorstellst, sondern was sich nachweisen lässt.

Eine bloße Behauptung wie „Er hat es getan“ genügt nicht; ohne konkrete Beweise bleibt das eine unbelegte Anschuldigung und hat vor Gericht keinen Bestand.

Der betreffende Verkäufer (nach eigenen Angaben ein Apple-Nutzer) hat das Gerät wenige Tage zuvor selbst rechtmäßig erworben. Da ihm das Produkt offenbar nicht zusagte, hat er es wieder veräußert. Von einer möglichen Fälschung wusste er nichts, ebenso wenig wie der Käufer, der sich selbst als Kenner aller technischen Spezifikationen des S25 Ultra bezeichnet und die angebliche Fälschung dennoch nicht erkannt hat. So würde sich der Sachverhalt auch in einem gerichtlichen Verfahren darstellen. Dort interessieren weder persönliche Überzeugungen noch Vermutungen, sondern allein objektiv belegbare Tatsachen.

In Deutschland gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Für eine strafrechtliche Verurteilung ist stets Vorsatz erforderlich. Bloße Annahmen oder Verdächtigungen reichen dafür nicht aus.
 
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Pandybaer schrieb:
Der betreffende Verkäufer (nach eigenen Angaben ein Apple-Nutzer) hat das Gerät wenige Tage zuvor selbst rechtmäßig erworben. Da ihm das Produkt offenbar nicht zusagte, hat er es wieder veräußert.
und das lässt sich ja ganz einfach als offensichtliche Lüge nachweisen, weil die Saturn Rechnung gefälscht ist.

PS:
Das Gerät wurde als nagelneu und noch im versiegelten Karton verkauft.
Lag aber einen Monat herum seit dem angeblichen Kauf bei Saturn.
 
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@maik005 Du hast mehr Informationen schätze ich via PM bekommen?

Verstehe die weitere Diskussion nicht. Es geht nicht um die Erfolgschancen, denjenigen hinter Schwedische Gardinen zu bringen bei so etwas, sondern darum, den Betrug und den dadurch entstandenen Schaden anzuzeigen. Was dann passiert, bleibt einfach abzuwarten.
 
Pandybaer schrieb:
Manche Menschen haben 80 Anzeigen am Hals und es juckt sie nicht im geringsten.
Ich befürchte, dass die meisten, die privat Fakes verkaufen, kaum je eine Anzeige zu Gesicht bekommen. Viele Käufer sind zwar entsetzt, wie miserabel ihr vermeintlich echtes 1.500 Euro Smartphone läuft – merken aber nicht einmal, dass sie exakt das gleiche Gerät auf Wish, Temu & Co. für 25 Euro bekommen hätten. Die Schuld liegt natürlich ganz klar bei Samsung – wo sonst. 😉

So hat die ganze Geschichte hier ja auch im ersten Kommentar angefangen.
 
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Pandybaer schrieb:
Von einer möglichen Fälschung wusste er nichts
Wer kennt sie nicht, die gefakten Geräte, die bei Saturn/Mediamarkt verkauft werden:
XXL1602 schrieb:
Und es kam mir so komisch vor: am 10.09. gekauft, für 1500,- und für 700,- verkauft (an mich also)
die Seriennr. von der Saturn-Rechnung und dem Gerät stimmen auch überein....
 
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maik005 schrieb:
und das lässt sich ja ganz einfach als offensichtliche Lüge nachweisen, weil die Saturn Rechnung gefälscht ist.

PS:
Das Gerät wurde als nagelneu und noch im versiegelten Karton verkauft.
Lag aber einen Monat herum seit dem angeblichen Kauf bei Saturn.
1. versiegeltes Gerät? Es war nur von einer Schutzfolie die Rede. Die siehst du auch auf dem Bild…..
2. logisch ist die Rechnung gefälscht…

@Klaus986

Auch für Dich noch einmal zur Klarstellung:

Kannst Du nachweisen, dass der Verkäufer die Rechnung eigenhändig gefälscht hat und nicht vielmehr das Gerät mitsamt dieser Rechnung erworben hat? Die Antwort lautet eindeutig: Nein.

Selbst wenn der TE behauptet, der Verkäufer habe erklärt, das Gerät bei Saturn erworben zu haben, würde dieser den Vorwurf der Aussage und einer Fälschung bestreiten. In einem solchen Fall stünden sich somit zwei widersprüchliche Aussagen gegenüber. Es liegt eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor.

Da hier kein belastbarer Nachweis darüber geführt werden kann, wer die angeblich gefälschte Rechnung tatsächlich erstellt hat, fehlt es sowohl an einer eindeutigen Täterschaft als auch am erforderlichen Vorsatz im Sinne des § 263 StGB (Betrug). Ohne sichere Beweise für eine vorsätzliche Täuschungshandlung kann somit keine strafrechtliche Verurteilung erfolgen.

Bleiben nach der Beweisaufnahme vernünftige Zweifel am Tatnachweis bestehen, gebietet der Grundsatz „in dubio pro reo“ (Art. 6 Abs. 2 EMRK, § 261 StPO), dass zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist.
 
Cheep-Cheep schrieb:
Du hast mehr Informationen schätze ich via PM bekommen?
nein.
aber hier im Thema wurde die Kleinanzeigen Anzeigennummer vom TE genannt, worüber die Anzeige einfach zu finden ist.
 
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maik005 schrieb:
nein.
aber hier im Thema wurde die Kleinanzeigen Anzeigennummer vom TE genannt, worüber die Anzeige einfach zu finden ist.

Passt nur nicht zu der Aussage des TE mit der originalen Folie. Davon ab wird das Fake Gerät sicherlich nicht im Originalen und versiegelten Samsung Karton gewesen sein welches man dort auf dem Bild sieht. Die Fake Geräte sind da schon anders verpackt. Also passt hier die Geschichte des TE schon mal nicht zusammen. Und da immer noch die Bilder von dem Gerät mit dem dazugehörigen Karton ausbleiben, word hier offensichtlich eher getrollt.
 
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So ganz geheuer ist mir das insgesamt auch nicht, sagt mir mein Bauchgefühl. Es bleiben zu viele Ungereimtheiten.
Sei es drum, denn das Thema ist längst geklärt und das Device ist ein Fake. Darum ging es. Alles weitere ist schmückendes Nebenwerk.
 
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Pandybaer schrieb:
Davon ab wird das Fake Gerät sicherlich nicht im Originalen und versiegelten Samsung Karton gewesen sein welches man dort auf dem Bild sieht.
du hast keine Ahnung.
 
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Bei mir um die Ecke wird auch so was angeboten in KA:
Anzeigen ID: 3216957147
Sieht sehr seltsam aus....
 
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@polar-queen Keine Beschreibung, nur "Bei Interesse melden", 1€ Startpreis, und seine Zufriedenheit liegt bei NAJA, also nein, einfach nein, da würde ich nicht mal nachdenken den anzuschreiben.
 
Bei mir um die Ecke gibt es Notebook billiger.de, und da haben sie ein nagelneues deutsches Smartphone auch schon als S25 ultra mit natürlich nur 256 Speicher für 970 €. Ich habe meins da übrigens auch im Frühjahr gekauft aber damit 512 Speicher. Man kann die entweder abholen in ihren ladengeschäften oder online bestellen und bezahlen
 
Das Thema scheint ja geklärt, sollte der Bereich jetzt weiter für Diskussionen sorgen, wird hier einfach geschlossen und je nachdem noch eine offizielle Verwarnung heraus gegeben
 
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Mister schrieb:
@polar-queen Keine Beschreibung, nur "Bei Interesse melden", 1€ Startpreis, und seine Zufriedenheit liegt bei NAJA, also nein, einfach nein, da würde ich nicht mal nachdenken den anzuschreiben.
Startpreis gibt es dort nicht. Der Verkäufer wusste anscheinend einfach nicht wie er VB einstellt ohne einen konkreten preis zu nennen. Ist ziemlich doof gemacht bei KA. Und gerade wenn du Smartphones verkaufst, handelst du dir ganz schnell schlechte Bewertungen ein. Da schreib dich allmöglicher Gesindel an und wenn du dein gerät nicht verschenken wirst, dann bewerten sie angepisst aus Rache dich schlecht. Um das zu umgehen sollte man deswegen gar nicht? Auf die Nachrichten reagieren und am besten sofort sperren. Dann haben sie nämlich keine Möglichkeiten, dich zu bewerten.

Ansonsten, ein arabischer name und S25 ultra aus dem arabischen Raum. Wird offensichtlich an Mitbringsel aus dem Heimaturlaub gewesen sein
 
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Ich habe mal den ersten Screenshot durch die Ki gejagt. Ergebnis:
Das Foto zeigt die Einstellungsseite eines Samsung-Smartphones.
Unten im Bild steht die FCC-Zertifizierung mit der Modellnummer „SM-S938B“.

➡️ Das ist eindeutig das Samsung Galaxy S23 Ultra (Europa-Modell).

Details zur Bestätigung:

  • Modellnummer „SM-S918B“ → Galaxy S23 Ultra
  • „B“ am Ende steht für internationale bzw. europäische Variante (Exynos-Chip).
  • Typische Menüsprache und Design (schwarzes Einstellungsmenü, Schriftart und Layout) stammen eindeutig aus One UI, Samsungs Android-Oberfläche.
📱 Fazit:
Das Smartphone auf dem Foto ist ein Samsung Galaxy S23 Ultra (Modell SM-S918B).

(Kleine Korrektur: Am unteren Rand steht „SM-S938B“ – das wäre die Modellnummer des Galaxy S24 Ultra. Beide Modelle sehen im Menü fast identisch aus. Daher ist es mit dieser Nummer tatsächlich ein Galaxy S24 Ultra, nicht das S23.)

Endgültig:
👉 Es handelt sich um ein Samsung Galaxy S24 Ultra (SM-S938B).
 
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@zillekind Nur weil die KI das sagt, stimmt das nicht unbedingt. Nicht einfach glauben.

Schon der Prozessor zeigt, dass es nicht richtig ist. Das ist sehr wahrscheinlich überhaupt kein Samsung-Gerät .
 
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@zillekind
danke für nichts.
Die KI ist ja nicht mal brauchbar, dass Modell richtig zu erkennen und der Hersteller kann da natürlich jede Modellnummer rein schreiben.
Das Gerät ist zu 100% eine Fälschung wie sich an vielen Punkten eindeutig zeigt.
 
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