Warum hat das 1&1 Netz einen schlechten Ruf wenn Vodafone auf Platz 2 ist?

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Der Kunde steht nicht im Regen, statt von AGB zu palavern sollte der Kunde mit Herrausforderungen
SO OFT WIE MÖGLICH SEINEN ANBIETER ANRUFEN!

Denn das kostet mehr Geld als alles andere, darüber sind sie zu kriegen!
 
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hab hier eben mal getestet.
Original Vodafone Vertrag.
Netzmodus auf 2G.
E für EDGE Symbol ist da.
Daten fließen auch mit ca. 200 KBit/s, aber ich musste einen Zeitpunkt abwarten, an dem nichts anderes am Smartphone aktiv war um diese Seite aufrufen zu können.
ca. 200 KBit/s sind heutzutage eben nahezu nichts.
 
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Also ich bin ü40 und kenne sämtliche technischen Herausforderungen in Deutschland, habe schließlich jeden Fortschritt mitgemacht.

Aber in einem Land wie Deutschland wo wirklich noch genug funklöcher bei 4G vorhanden sind, darf man als Gesetzgeber (EU sowieso) eine Umstellung auf 5G nicht einfordern. Jeder Anbieter sollte nachweisen, das die Infrastruktur flächendeckend vorhanden ist, ansonsten wird die Lizenz zum Senden entzogen!!


Jetzt zurück zum test:

LTE only ist dauerhaft hinterlegt.
WLAN aus, Mobilfunk an

Smartphone findet kein Netz, telefonieren geht nicht und Internet sowieso nicht.

Flugmodus an / aus, 4G wird gefunde.
Speedtest zeigt, premiumsim - Vodafone Netzwerk!!

Das zeigt mir jetzt eindeutig, das die beiden Netzwerke 1&1 noch nicht fehlerfrei funktionieren, roaming auf Vodafone läuft ins Leere (mit lte only) deshalb greift er auf 2G zurück.

Sorry aber das ist einfach 💩 darf nicht passieren, was ist das für ein Rollout Team dahinter. Macht man davor keine Integrationstest?

Und sobald ich ins Haus gehe, kein Empfang mehr. Auch nicht im Dachgeschoss bei offenen Fenster. Die Sendeleistung von Vodafone ist deutlich schlechter als O2 für unser Dorf.

Das kannst du doch einem 0815 Endkunde nicht zumuten. Der normalo beschäftigt sich nicht mit der Technik dahinter.
 

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Ich stimme dir zu.
Die Herrausforderung ist, dass es noch keine gesetzliche Grundlage gibt die, ähnlich bei mangelnder Leistung DSL, den Anbieter verpflichtet nachzubessern.
Dieses Gesetz ist in Arbeit... Aaaabberr...

Bis das kommt, anrufen, anrufen anrufen!
Und Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Bundesnetzagentur - Beschwerde einreichen
Nervig und kompliziert aber sicher ein Weg.
 
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yarali schrieb:
Aber in einem Land wie Deutschland wo wirklich noch genug funklöcher bei 4G vorhanden sind, darf man als Gesetzgeber (EU sowieso) eine Umstellung auf 5G nicht einfordern. Jeder Anbieter sollte nachweisen, das die Infrastruktur flächendeckend vorhanden ist, ansonsten wird die Lizenz zum Senden entzogen!!
das ist natürlich unsinnig.
Kein Anbieter hat 100% Netzabdeckung.
Nicht mal alle zusammen würden das erreichen.

Ob du mit 5G bei dir Netzabdeckung hättest müsstest du testen oder zumindest mal in der Vodafone Netzkarte schauen.
Auf 5G zwingt dich aber auch noch lange niemand.

Das du durch einen Wechsel des Netzes zu Hause keinen Empfang mehr hast kann passieren.
Dafür können weder 1&1 noch Vodafone etwas.

WLAN Telefonie mit 1&1 funktioniert bei deinen alten Geräten nicht?
 
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(Sarkasmus on)
Unsinnig? Etwas bezahlen für die man bisher Leistung erhalten hat und jetzt nicht mehr.
Klar ich als Kunde bin selber schuld.
(Sarkasmus off)

Zurück zum Test 2:
Zwischen den Häusern hat Vodafone hier ganz klar keinen guten Empfang oder das Roaming Netz deutlich seine Schwächen.
Beide Geräte finden keinen Netz mit LTE only.

Flugmodus ein/aus hilft nicht
Mobiledaten ein/aus hilft nicht

Smartphone hat kein Netz und kann nicht genutzt werden.

Sehr ernüchternd, beschäftige mich jetzt seit drei Tagen damit und komme auf keine dauerhafte Lösung.

Werde mich jetzt weiterhin schön bei der Hotline beschweren.
 
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Ok,
Hast du die App "breitbandmessung.de" installiert? Nein? Tu es bitte.
Breitbandmessung - Apps on Google Play

5-mal am Tag messen und speichern.
Geht nicht? Screenshots machen.

Wie oft hast du in der Hotline angerufen?
Nicht erzählen, was dir da nicht gefallen hat, WIE OFT?

Hast du den Link zur Bundesnetzagentur wahrgenommen?
 
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@laazaruslong
du weißt, dass es um Mobilfunk geht, nicht um Festnetz?
Das da Vor Ort keine Netzabdeckung ist, da macht die Bundesnetzagentur nix.
 
Weil sich niemand beschwert, das Gesetz dazu ist (hoffentlich) in Arbeit.
 
Wenn ein Anbieter das Netz wechselt und dies dazu führt, dass der Kunde anschließend zu Hause keinen Empfang mehr hat, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag - nach entsprechender Aufforderung zur Nachbesserung - außerordentlich zu kündigen.

Die Frage bleibt: Gibt es jetzt an Deiner Adresse generell praktisch kein Netz mehr oder liegt es an Deinen Endgeräten? Für mich klang das so, als ob 1&1 Dich von O2 in ihr eigenes Netz portiert hat - ungefragt - und zudem noch das Roaming mit Vodafone abgeschaltet hat. Ich würde dem Anbieter eine angemessene Frist von 2 Wochen zur Nachbesserung geben. Erfolgt die nicht, setzt Du ein weiteres Schreiben mit einer außerordentlichen Kündigung auf. Im ersten Schreiben führst Du alles ausführlich auf: seit wann hast Du den Vertrag, in welchem Zeitraum konntest Du die Leistung problemlos nutzen, wann war der Netzwechsel, welche Versuche hast Du unternommen, um das Problem einzugrenzen. Du solltest Dir auch aus dem Bekanntenkreis oder sonstwo (Prepaid) eine Vodafone SIM holen. Funktioniert in Deinem Handy die Vodafone SIM einwandfrei aber die 1&1 SIM an gleicher Stelle nicht, dann liegt es am abgeschalteten Roaming in der Zelle. Alles schriftlich per Übergabeeinschreiben an 1&1. Bei der außerordentlichen Kündigung zwei Wochen später kannst Du auf das erste Schreiben verweisen.

Ich persönlich würde angesichts der Bewegung im Mobilfunkmarkt alles mit mehr als einem Monat Kündigungsfrist meiden.
 
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mpp2023 schrieb:
Wenn ein Anbieter das Netz wechselt und dies dazu führt, dass der Kunde anschließend zu Hause keinen Empfang mehr hat, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag - nach entsprechender Aufforderung zur Nachbesserung - außerordentlich zu kündigen.
Quelle?
 
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@maik005 Ist doch mit der TKG Novelle von 2021 ganz klar geregelt. Also nicht lange fackeln, außerordentliche Kündigung per Einschreiben fertigmachen und 3-Monats-Regel beachten. Die außerordentliche Kündigung kennt keine Fristen und geht "per sofort". Tipp: Rufnummernfreigabe (Opt-in) gleich mitsetzen lassen, damit man schon einmal die Portierung beauftragen kann.

Bundesnetzagentur - Vertrag (Unter "Vertragsänderung")

§ 57 TKG - Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung - dejure.org

Es sollte ganz klar sein, dass ein Wechsel des Netzbetreibers eine wesentliche, einseitige Vertragsänderung ist, die aufgrund der geänderten Empfangsbedingungen im Mobilfunk keine Änderung "nur zum Vorteil" des Kunden ist. Es ist ja auch kein "zusätzliches" Netz, sondern es sind ganz andere.
 
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Die Frage bleibt ja: Hat 1&1 Euch mindestens einen und höchstens zwei Monate vor der einseitigen Änderung durch Netzwechsel darauf hingewiesen und Euch auch auf Euer außerordentliches Kündigungsrecht aufmerksam gemacht? Dazu ist der Anbieter gemäß § 57 Abs. 2 TKG verpflichtet. Das ganze muss schriftlich erfolgt sein, also per Brief! Hat er dies nicht, ist dies ein klarer Gesetzesverstoß. Prüft Eure Rechte! Ganz dringend! Ihr solltet auch nochmal die für Euch gültigen AGBs von 1&1 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses prüfen!
 
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Es gibt kein Sonderkünfigungsrecht beim Netzwechsel. Wie kommt ihr da drauf?
 
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@laazaruslong Die einseitig freie Netzwahl per AGB durch den Anbieter hat das OLG Frankfurt schon in 2016 gekippt. Das war zwar damals Drillisch. Aber selbstverständlich wird es immer wieder sehr gerne aufs Neue probiert. Gericht kippt 3 Klauseln Mobilfunk AGB | Verbraucherzentrale NRW

Aber bevor es hier jetzt in Rechtsberatung ausartet: sucht rechtlichen Rat z.B. bei den Verbraucherzentralen.
Die zwei in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen:
- Einseitige wesentliche Vertragsänderung durch anbieterseitigen Wechsel des Mobilfunknetzes (§ 57 Abs. 1 TKG)
- Außerordentliche Kündigung durch anbieterseitig zu vertretende Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Leistung zu Hause (§ 314 BGB). Hier muss allerdings vorab eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt werden.

Damit bin ich raus. Bitte prüft vorher, an wen Ihr Euch 24 Monate vertraglich binden wollt.
 

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