djatcan
Dauergast
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@W39 Sorry aber wer im Einzelhandel tätig ist hat seine gesetzlichen Pflichten zu kennen. Und Unwissenheit im Sinne des Gesetzes schütz vor Strafe nicht. Sollte doch hinlänglich bekannt sein
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Das dürfte rechtlich hier nicht von Belang sein.djatcan schrieb:@W39 Sorry aber wer im Einzelhandel tätig ist hat seine gesetzlichen Pflichten zu kennen.
Verklagen kann dich später gar niemand, da du das Gerät an einen Händler verkaufst und nicht an eine Privatperson
Aus welchem Antrieb heraus, zählt man eigentlich JEDEN auf, den man auf seine Ignorelist setzt? Gibt es dafür eine Erklärung?michaelxy schrieb:@Canary222 Die Ignorierliste ist ein wahrer Segen.