@djatcan Wandlung bzw. Rücksbwicklung ist bereits nach dem 2. fehlgeschlagenen Reparaturveruch möglich. Steht so im Gesetz.
Ganz davon ab, wenn ich eine Ware wegen einem Defekt bzw. Fehler reklamieren beim Händler, habe ich als Kunde die Wahlmöglichkeit, ob repariert oder ausgetauscht werden soll. Natürlich wird der Händler immer die Reparatur vorschlagen und auf den Hersteller verweisen. Der hat aber eigentlich erstmal nichts damit zu tun. Vertragspartner ist der Händler.
Um da sein gesetzlich geregeltes Recht durchzusetzen, empfiehlt sich immer eine RS Versicherung.
Ich habe das vor langer Zeit mal in einem Elektro Markt mit dem Planeten mit einem TV durchgezogen. Der sollte eingeschickt werden, was ich nicht akzeptiert habe. Brief vom RS und innerhalb von 10 Tagen war ein niegelneuer TV da...
@djatcan War kein Angriff Allgemein meine ich zur SD Version, daß diese im Vergleich zum Exo-ten nicht SO überragend ist. (ok - beim CPU Benchmark schon) Und vom Anrufproblem sind einige SD Versionen auch betroffen. Ob im selben Ausmaß, wie beim Exo-ten weiß wohl nicht mal Samsung. Bekomme ich das Geld zurück, dann würde ich auch eher eine SD Version kaufen. Die liegt nun wohl preislich in der 256er Version auf dem Niveau wie die 128er Version von vor 4 Monaten (mein Kaufdatum) der Exo-ten Version.
Ja schlimm, daß oft vieles auf dem Rechtsweg erfolgen muß.
@handyprayer
Das Thema hatten wir hier letztens schon. Und auch ich dachte wie du, dass das ohne wenn und aber so ist. Aber der Händler kann sich zu mindestens beim ersten Versuch auf Punkt (4) auf nachfolgendes berufen. Danke an @spezii für die Aufklärung in dieser Hinsicht.
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Sicher dass es nur 2 Versuche sind und nicht 3? Ich bin grad zu faul mir den Paragrafen raus zu suchen.
@djatcan Es sind 2 Versuche. Nur in Ausnahmefällen 3, wenn es z.B. eine komplexe Ware ist. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile.
Natürlich gilt immer: Recht haben und Recht bekommen ist so eine Sache.
Diesen Punkt 4, den du ansprichst, den gibt es. Das muss aber im Zweifel durch ein Gutachten festgestellt werden.
Darum, wenn man es durchsetzen will, Rechtsbeistand einholen. Kein Händler hat auf so was Lust, da es unterm Strich sicher teurer wird. Bei mir mit RS hat das ja auch problemlos funktioniert obwohl die Rechtsabteilung von Sa**rn andere Meinung war...
Wusste garnicht, dass es im AHF eine kostenlose Rechtsberatung gibt.
Ich würde doch vorschlagen einen echten Anwalt oder auch die Verbraucherzentrale damit zu konsultieren.
@PrinzessinT sag ich doch... Wenn man sein Interesse, in diesem Fall gegen O2 durchsetzen möchte, dann geht das nur mit Rechtsbeistand. Ansonsten wird man da auf taube Ohren stoßen.
@micha3681 Beim 1. Protokoll nein, da ich angegeben hatte, daß der Fehler immer auftritt. Beim 2. Reparatur-Auftrag gab ich an, daß der Fehler sporadisch auftritt. Da hat man -pro forma- einen Fehler gefunden und durch Schrauben wie Kleber repariert
War es für eine Rückabwicklung nicht wichtig, dass zweimal am gleichen Fehler nachgebessert wurde bzw. überhaupt ein Fehler gefunden wurde?
1 Fehler hatten sie ja wohl, aber der Zweite?
Bediehnfehler oder keine Fehler führen nicht zu einer Berechtigung auf Rückgabe oder Wandlung.
Die alleinige Behauptung des Käufers reicht da nicht!
Vielleicht hat O2 aber auch keine Lust auf Theater und tauscht das Getät aus. Es ist ja bekannt, dass es wohl Chargen des S22U gibt, die mit massiven Fehlern behaftet sind.
Ich bin gespannt, wie es weiter geht...
Es gibt ihn noch den typisch deutschen Kundenservice.
Der O2 Kundenservice rief mich vor Tagen an, ich könne das defekte Handy einfach im Shop abgeben und die würden das regeln. Sie erwähnte explizit, da das Handy 2022 gekauft wurde, würde auch einmal erfolglos reparieren ausreichen, um das Kaufvertrag zu annullieren.
O2 Shop1
Ich fahre nun also zum nächsten O2 Shop um das defekte Handy endlich zurück zugeben und den Kaufvertrag zu annullieren. Dort angekommen: Kann man nix tun, es wäre kein O2-Direktshop. Aber dort gäbe es ein Shop, der das könne.
O2 Shop2 5km später. Erst mal 20 Minuten warten. Sitzgelegenheiten Fehlanzeige. Irgendwann kommt der 2. Kollege. Ich schildere ihm den Sachverhalt. Er braucht aber ein 3. Reparatur-Protokoll. Es ging dann hin-und her und ich sagte dann, daß er lügen würde. Dann grätschte der 2. Kollege ohne Namensschild rein und sprach im aggressiven Ton, daß er es nicht dulde, daß ich seinen Kollegen einen Lügner nennen würde. Ich hatte ihn nicht Lügner genannt, sondern, daß er lügen würde. Das Szenario wurde bewußt vom 2. Kollegen zu eskalieren versucht. Wahrscheinlich eine Masche, um jemanden los zu werden. Davor rief er noch irgendwo an, um sich bestätigen zu lassen, daß er richtig läge mit 3 Reparaturversuche.
Ich versuchte noch mit ihm zu diskutieren, daß die Info ja gerade von der O2 Kundenbetreuung direkt kam, daß 1x reparieren ausreichen würde. So wurde es ein wenig laut und der 2. Kollege sprach mir aus Hausverbot aus. Dem kam ich langsam nach, so daß er mir mit dem Sicherheitsdienst drohte.
Ich ging dann. Der 2. O2 Kollege telefonierte dann, während er mich die ganze Zeit durch das große Einkaufscenter in 3m Abstand verfolgte, mit dem Sicherheitsdienst, der aber wohl nicht greifbar war. Selbst als ich aus dem Einkaufscenter draußen war verfolgte er mich bis zu meinem Fahrzeug. Mittlerweile hat er wohl die Polizei angerufen und meldete eine vermeintliche Beleidigung und gab mein Nummernschild durch.
Soviel erst mal zum defekten S22 Ultra und deren O2 Shops - falls sich jemand überlegen sollte, O2 Dienstleistungen zu buchen oder Geräte bei O2 zu bestellen.
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Dann die O2 Kundenbetreuung angerufen, was da los ist. Man weiß von nichts. Warteschleifen. Zig mal die selben Fragen. Dann der super Vorschlag: Sie können mir aber eine Telefonnummer der Reparaturabteilung nennen. WHAT ??? Ich lauter. Wieder Rücksprache - Warteschleifen. Sie hat es der Eskalationsabteilung weiter gegeben, die sich melden wolle.
Als Eskalation kann man das wirklich bezeichnen.
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Aja - und im O2 eigenen Forum wurde mehrfach erwähnt, daß erst nach 2 (zwei) Reparaturversuchen der Vertrag annulliert werden kann.
Es ging dann hin-und her und ich sagte dann, daß er lügen würde. Dann grätschte der 2. Kollege ohne Namensschild rein und sprach im aggressiven Ton, daß er es nicht dulde, daß ich seinen Kollegen einen Lügner nennen würde. Ich hatte ihn nicht Lügner genannt, sondern, daß er lügen würde.